Trägerschaft

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat führt die Oberaufsicht über alle Einrichtungen der Stiftung. Neben der Wahl der Stiftungsräte stehen ihm insbesondere folgende unübertragbare Befugnisse zu:

  • Aufsicht über die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens;
  • Abänderung der Statuten und Erlass bzw. Abänderung von Reglementen;
  • Genehmigung der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung und der Betriebsrechnung sowie des Voranschlages von Schule und Stiftung;
  • Wahl des Präsidenten der Stiftung, der Präsidenten und der Mitglieder der Kommissionen, des Sekretärs, des Kassiers und des Direktors;
  • Ernennung von Kommissionen und Ausschüssen zur Lösung besonderer Aufgaben.

Mitglieder

Frau Vreni Augsburger-Herzig, Präsidentin
Herr Hans-Jürg Klopfstein, Vizepräsident
Frau Eva Bichsel
Frau Dr. Corina Klaeger
Frau Rahel Leimer
Herr Adrian Lerf
Herr Prof. Dr. Peter Winter
Herr Markus Zwicker

Herr Christian Niederhauser Direktor

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