Früherziehung
Die Früherziehung betreut blinde und sehbehinderte Kinder im Vorschulalter. Unter Berücksichtigung des persönlichen Umfeldes und des jeweiligen Förderbedarfs, wird das Förderkonzept individuell angepasst. Die Betreuung kann bereits im Säuglingsalter beginnen und wird in gegenseitiger Absprache mit den Bezugs- und Fachpersonen, spätestens jedoch nach vollendetem 7. Altersjahr, abgeschlossen.
Neugeborene und Kinder im Vorschulalter, die in ihrer Sehfähigkeit eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Frühförderung mit Spezialisierung für Sehschädigung. Diese beinhaltet eine ganzheitliche Förderung unter besonderer Beachtung der Voraussetzungen des Sehens. Der Anspruch auf spezialisierte Frühförderung gilt auch für Kinder mit zusätzlichen Schwierigkeiten oder Behinderungen. Auf der Basis von Vertrauen und Partnerschaft geht es darum, gemeinsam mit den Eltern die sensiblen Phasen eines Kleinkindes zu nutzen, sein Potential vor dem Hintergrund seiner Sehfähigkeit frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten bei der Entwicklung und Umsetzung des Förderkonzeptes und die gegenseitige Offenheit unterstützen den Förderprozess. Die Frühförderung stellt eine bedeutende Grundlage für die spätere schulische Laufbahn dar.
Unseren Auftrag nehmen wir im Sinne eines Dienstleistungsangebotes wahr: Wir sind kundenorientiert und respektieren die Entscheidungen der Eltern. Im Zentrum der Bemühungen stehen die Beratung und Begleitung der Eltern und die Förderung der Kinder. Unser Förderangebot ist ausgerichtet auf das Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”, mit dem Ziel einer optimalen Lebensqualität und der bestmöglichen Integration des Kindes in seinem Umfeld.
Arbeit mit dem Kind
Low Vision-Förderung: Low Vision-Abklärung, Stimulation des Sehrestes,
Ganzheitliche Förderung in den Bereichen: Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Kognition, Emotionalität und Sozialverhalten
Stimulation der Sinne: Gehör, Tastsinn, Geruchsinn, Geschmackssinn
Förderung der Körperwahrnehmung und der Bewegungsentwicklung: Bewegung, Raumwahrnehmung und Orientierung
Das Kind in seinem Umfeld: Förderung der Selbständigkeit im Alltag unter Berücksichtigung der Sehbeeinträchtigung und evtl. weiteren Einschränkungen
Hilfsmittel: Unterstützung im Umgang mit Hilfsmitteln
Beratung und Unterstützung der Bezugspersonen
Information, Sensibilisierung und Unterstützung der Eltern und Bezugspersonen im Hinblick auf die spezielle Situation des Kindes
Beratung der Eltern und Bezugspersonen
Gemeinsames Erarbeiten des Förderkonzeptes: Förderziele festlegen, Standortbestimmungen
Kontakte vermitteln und unterstützen: Kontakte zu Fachstellen
Kontakte zu anderen Familien durch Eltern- und Familienanlässe etc.
Beratungsstellen: Hilfsmittel: Unterstützung im Umgang mit Hilfsmitteln
Unterstützung und Beratung bei der Einschulung
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus dem pädagogisch-therapeutischen, medizinischen, sozialen und blinden-/sehbehindertenspezifischen Bereich
Koordination mit Ärztinnen und Ärzten, Fachstellen und Behörden
Braucht mein Kind Frühförderung?
Die folgenden Merkmale können auf Frühförderbedarf hinweisen:
- Ihr Kind schaut Sie nicht an; lacht nicht
- Es bewegt sich wenig
- Es interessiert sich kaum für sich und seine Umwelt
- Ihr Kind stösst oft an und stolpert häufig
- Es sieht Gefahren nicht
- Ihr Kind spielt nicht mit anderen Kindern
- Es reagiert auf manche Reize sehr empfindlich (z.B. auf Berührungen, Licht)
Anmeldung und Verlauf
Die Anmeldung kann durch die Eltern selbst oder durch eine Fachstelle erfolgen.
Ein Erstkontakt, der zu Hause bei Eltern und Kind oder in der Frühförderstelle stattfinden kann, wird vereinbart.
Wünschen die Eltern nach erfolgter Abklärung eine Zusammenarbeit, wird diese gemeinsam geplant (Häufigkeit, Art und Weise, Ort, Zeitpunkt, etc.).
Die Förderlektionen finden zu Hause, im persönlichen Umfeld des Kindes oder an der Frühförderstelle statt.
Der Abschluss der Frühförderung erfolgt in gegenseitiger Absprache, spätestens jedoch nach vollendetem 7. Altersjahr.

