Ambulanter Dienst
Der Ambulante Dienst begleitet und unterstützt blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche in privaten und öffentlichen Schulen und in heilpädagogischen Sonderschulen. Unter Berücksichtigung des schulischen Umfeldes koordinieren die Lehrerinnen und Lehrer alle Massnahmen in Bezug auf die Integration. Die Unterstützung kann bereits im Kindergarten beginnen und über alle Klassenwechsel hinweg bis zum Abschluss einer beruflichen Erstausbildung bzw. zum Übertritt in eine Nachsorgeinstitution erfolgen.
Im stark visuell ausgerichteten Schulalltag braucht das sehgeschädigte Kind ihm angepasste Bedingungen, um mit seinen Mitschülerinnen und Mitschüler mithalten zu können. Unter Berücksichtigung des persönlichen und schulischen Umfeldes koordinieren und vernetzen die Lehrerinnen und Lehrer des Ambulanten Dienstes in Zusammenarbeit mit den Beteiligten alle Massnahmen in Bezug auf die Integration.
Sie begleiten in der Regel die blinden und sehbehinderten Kinder und Jugendlichen vom Kindergarten an über alle Klassenwechsel und jeden Schultypus hinweg. Dies beinhaltet die Grundbildung, Matura, Fachhochschule oder Universität.
Da eine Einschränkung des Sehens meist auch eine gewisse Einschränkung der Lernfähigkeit zur Folge hat, brauchen sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler in Regelklassen mehr Zeit für Arbeiten und Lernprozesse als ihre Klassenkameradinnen und -kameraden. Zudem treten Schwierigkeiten von sehgeschädigten Kindern in Regelklassen oft im sozialen Bereich und in der Auseinandersetzung mit der Behinderung auf. Eine enge Zusammenarbeit mit Schule und Elternhaus ist hier von grosser Bedeutung. Im pädagogischen, sozialen, therapeutischen und medizinischen Bereich sind oft besondere Massnahmen und Hilfen nötig.
Auf dem Hintergrund einer detaillierten Abklärungsarbeit (Augenarztbefund, Low Vision-Abklärung, ev. vorliegende Berichte von Früherziehung, Kindergarten und bisheriger Schule usw.) werden im Sinne der Förderdiagnostik die Schwerpunkte der ambulanten Arbeit im Einzelfall gesetzt. Dabei ergeben sich verschiedene Aufgabengebiete:
Arbeit mit dem Kind und Jugendlichen
Low Vision-Abklärung (siehe Blindenspezifisches)
- Ganzheitliche Sinnesschulung und Wahrnehmungsförderung als Grundlage für das Erlernen von Kulturtechniken
- Unterricht in blindenspezifischen Fächern und Techniken
- Stützunterricht in Fächern, in welchen die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler besonders benachteiligt sind
- Hilfsmittelgebrauch: Einführung und Training
- Einrichten eines geeigneten Arbeitsplatzes in der Schule, im Lehrbetrieb und im Elternhaus
- Adaptation von alltäglichen Unterrichtsmaterialien
- Hilfe bei der Erweiterung der sozialen Kompetenz (Umgang mit der Sehbeeinträchtigung, Aussenseiterstatus, soziale Integration als Weg und Ziel usw.)
- Mithilfe beim Berufsfindungsprozess
Beraten und unterstützen der Lehrperson
- Informieren, sensibilisieren und beraten in Bezug auf die spezielle Situation der Schülerin oder des Schülers
- Umgang mit Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen
- Soziale Integration: Anleitung und Unterstützung (z.B. bei Verhaltensauffälligkeiten)
- Schwierigkeiten im Schulalltag (Beleuchtung, Schulhaus, Pause, Schulweg etc.)
- Einführung in die Anwendung der optischen und technischen Hilfsmittel der Schülerin oder des Schülers (Lupenbrille, Monokular, Fernsehlesegerät, PC etc.)
Beraten und unterstützen der Eltern
- Kontakt zu Fachstellen (Augenärztin, Orthoptistin, Optikerin, Schulpsychologische Dienste etc.)
- Probleme im Umgang mit der Behinderung
- Erziehungsfragen
- Schullaufbahn und Berufswahl
- Notwendige Hilfsmittel
- Finanzierung behindertenspezifischer Hilfsmittel
- Kurse, Angebote von Begegnungsmöglichkeiten, Elternabend
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Kontakte zu Elternvereinigungen, Organisationen des Blinden- und Sehbehindertenwesens, IV-Stellen, Schulbehörden,
- Erziehungsberatungsstellen
- Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus dem Vorschulbereich, pädagogisch-therapeutischen und medizinisch-paramedizinischen Bereich, sozialen und blinden- und sehbehindertenspezifischen Bereich und dem Bereich der Berufswahl
- Öffentlichkeitsarbeit.

