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Aussenwohngruppen

Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
die eine weiterführende Schule oder eine Lehre besuchen, besteht die Möglichkeit in einer Aussenwohngruppe mit sozialpädagogischer Begleitung das selbständige Wohnen auszuprobieren und zu üben. Die Aussenwohngruppe bietet Platz für 8 junge Erwachsene auf 3 Wohnungen in einem Wohnblock mit anderen Mieterschaften.

Im Sinne der lebenspraktischen Selbständigkeit sollen die jungen Menschen schrittweise ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Haushaltsführung (insbesondere Kochen, Putzen, Waschen) vertiefen und weiter entwickeln. Bei Bedarf kann dazu auch eine interne LPF-Fachlehrkraft beigezogen werden.

Persönlichkeitsbildende Aspekte wie Umgang mit Suchtmitteln, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Erlangung einer realistischen Selbst- und Fremdwahrnehmung und die Gestaltung der eigenen Freizeit sind ebenfalls wichtige Bestandteile und Diskussionspunkte des täglichen (Zusammen)-Lebens auf der Aussenwohngruppe.

Die Aussenwohngruppe bietet auch den Rahmen, um an individuellen und persönlichen Zielen zu arbeiten, welche der Autonomie des jungen Erwachsenen förderlich sind und in halbjährlichen Standortgesprächen festgelegt und überprüft werden.

Die enge Zusammenarbeit mit den Begleitpersonen des Ambulanten Dienstes (AD) gewährleistet, dass die jungen Erwachsenen auch den schulischen und beruflichen Anforderungen gerecht werden können. Gemeinsam mit dem AD werden auch Fragen der künftigen Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle und des künftigen Wohnortes geklärt.

Aufnahmekriterien:
Aufgenommen werden blinde und sehbehinderte Menschen, welche mit Unterstützung durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) eine erste berufliche Ausbildung (Berufslehre oder Bildungsgang der Sekundarstufe II) absolvieren.

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